Abwasserabrechnung
Diese Information betrifft nur unsere Kundinnen und Kunden in Oldenburg und Varel:
Aktuell werden Sie von uns und auch von der EWE über die Umstellung Ihrer Abwasserabrechnungen informiert. Im Folgenden haben wir alle Informationen zur Abwasserabrechnung noch einmal für Sie zusammengestellt.
Was bleibt für Sie wie es ist?
Auch wenn wir Sie mit unserem separaten Schreiben willkommen heißen – eigentlich sind Sie bereits unsere Kundinnen und Kunden. In Oldenburg ist der OOWV seit 2001 und in Varel seit 2006 für die Abwasserentsorgung zuständig. Ebenso unverändert bleibt bis auf weiteres das Abwasserentgelt. Dieses wird jährlich kalkuliert; Anpassungen teilen wir stets schriftlich mit. Basis für Ihre Abrechnung ist zu gleichbleibenden Konditionen Ihr Trinkwasserverbrauch.
Was wird für Sie anders?
Ab dem 1. Oktober 2020 bekommen Sie Ihre Abwasserabrechnung nicht mehr von der EWE, sondern von Ihrem OOWV.
Was müssen Sie tun?
Im Moment nichts. Wir beginnen erst im November mit dem Versand der Abschlagsrechnungen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie dann, Ihre Daueraufträge zu prüfen und auf die neuen Kontodaten umzustellen. Gerne können Sie auch per Bankeinzug bezahlen, einen Vordruck dafür erhalten Sie zusammen mit Ihrer Abschlagsrechnung.
Allgemeine Informationen zu Ihrer Verbrauchsabrechnung
Generell gilt: einmal im Jahr muss Ihr Wasserzähler abgelesen werden. In der Jahresrechnung wird der Verbrauch mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Den monatlich zu zahlenden Abschlagsbetrag für das Folgejahr errechnen wir aus Ihrem Vorjahresverbrauch.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Verbrauchsabrechnung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenservice@oowv.de . Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Ansprechpartners finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung.
Ablesezeiträume
Ihr Wasserzähler muss einmal im Jahr abgelesen werden, entweder von Mitarbeitern des OOWV oder von Ihnen selbst hier über unser Kundenportal. Die Ablesetermine sind nach Bezirken eingeteilt und finden über das ganze Jahr statt. Bitte beachten Sie: Nur zu diesen bestimmten Terminen kann eine Ablesung erfolgen! Für uns ist es wichtig, dass die Zählerstände termingerecht vorliegen und wir Ihnen dadurch eine aktuelle Jahresrechnung erstellen können. Liegt uns zum Abrechnungstermin kein Zählerstand vor, wird dieser geschätzt. Sie haben hier in unserem Kundenportal jederzeit die Möglichkeit, Ihre Zählerstände direkt online einzugeben.
Bildnachweis:
zabanski/Shutterstock.com
Aktuell werden Sie von uns und auch von der EWE über die Umstellung Ihrer Abwasserabrechnungen informiert. Im Folgenden haben wir alle Informationen zur Abwasserabrechnung noch einmal für Sie zusammengestellt.
Was bleibt für Sie wie es ist?
Auch wenn wir Sie mit unserem separaten Schreiben willkommen heißen – eigentlich sind Sie bereits unsere Kundinnen und Kunden. In Oldenburg ist der OOWV seit 2001 und in Varel seit 2006 für die Abwasserentsorgung zuständig. Ebenso unverändert bleibt bis auf weiteres das Abwasserentgelt. Dieses wird jährlich kalkuliert; Anpassungen teilen wir stets schriftlich mit. Basis für Ihre Abrechnung ist zu gleichbleibenden Konditionen Ihr Trinkwasserverbrauch.
Was wird für Sie anders?
Ab dem 1. Oktober 2020 bekommen Sie Ihre Abwasserabrechnung nicht mehr von der EWE, sondern von Ihrem OOWV.
Was müssen Sie tun?
Im Moment nichts. Wir beginnen erst im November mit dem Versand der Abschlagsrechnungen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie dann, Ihre Daueraufträge zu prüfen und auf die neuen Kontodaten umzustellen. Gerne können Sie auch per Bankeinzug bezahlen, einen Vordruck dafür erhalten Sie zusammen mit Ihrer Abschlagsrechnung.
Allgemeine Informationen zu Ihrer Verbrauchsabrechnung
Generell gilt: einmal im Jahr muss Ihr Wasserzähler abgelesen werden. In der Jahresrechnung wird der Verbrauch mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Den monatlich zu zahlenden Abschlagsbetrag für das Folgejahr errechnen wir aus Ihrem Vorjahresverbrauch.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Verbrauchsabrechnung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenservice@oowv.de . Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Ansprechpartners finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung.
Ablesezeiträume
Ihr Wasserzähler muss einmal im Jahr abgelesen werden, entweder von Mitarbeitern des OOWV oder von Ihnen selbst hier über unser Kundenportal. Die Ablesetermine sind nach Bezirken eingeteilt und finden über das ganze Jahr statt. Bitte beachten Sie: Nur zu diesen bestimmten Terminen kann eine Ablesung erfolgen! Für uns ist es wichtig, dass die Zählerstände termingerecht vorliegen und wir Ihnen dadurch eine aktuelle Jahresrechnung erstellen können. Liegt uns zum Abrechnungstermin kein Zählerstand vor, wird dieser geschätzt. Sie haben hier in unserem Kundenportal jederzeit die Möglichkeit, Ihre Zählerstände direkt online einzugeben.
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